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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite B 21

Die Entlassung wegen beharrlicher Pflichtverletzung (Trattner)

Dr. Hans Trattner

Ist eine vorherige Ermahnung des Arbeitnehmers erforderlich?

VON DR. HANS TRATTNER

In der Entscheidung, 9 Ob A 176/94, sprach sich der OGH dahingehend aus, daß das Unterbleiben einer Bonierung als beharrliche Pflichtverletzung zu qualifizieren ist. Nach diesem Verhalten war der Entlassungstatbestand gemäß § 22 lit. f 2. Fall GewO 1859 erfüllt. Folgender Sachverhalt wurde seitens des Gerichtes festgestellt: Der Kläger war im Lokal der beklagten Partei, einem Restaurant, als Kellner ohne Inkasso beschäftigt. Es bestand eine Dienstanweisung, daß Speisen und Getränke vor der Ausgabe zu bonieren seien. Das Personal wurde regelmäßig in Dienstbesprechungen auf diese Weisung aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, daß Verstöße dagegen mit der Entlassung geahndet würden. Die Weisung wurde auch im Betrieb für den Kläger sichtbar angeschlagen. Der Kläger war bei den wiederholten Verlautbarungen der Weisung anwesend und hat auch die Anschläge gelesen. Während der Beschäftigung des Klägers kam es auch zu Entlassungen wegen Verstößen gegen diese Weisung, wobei die Vorfälle dem übrigen Personal bekannt waren und unter den Beschäftigten auch besprochen wurden.

Am besagten Tag nahm der Kläger...

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