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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 062

Importausgleich für Käse

Bei importiertem Weißkäse kann derImportausgleichssatzfür eine Ware aus Kuhmilch festgestellt werden, wenn der Kuhmilchanteil überwiegt - (§ 20 Abs. 2 Marktordnungsgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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