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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 68 Erlassung des Bebauungsplans

MB zum III. Teil „Bebauungsplan“

(Stammfassung, LGBl 8200-0)

Wie schon erwähnt wird der im allgemeinen Teil zitierten Landtagsresolution [Anm: vom ] entsprechend die Regelung des Bebauungsplanes am Ende der Neufassung der NÖ Bauordnung vorgesehen, damit die beabsichtigte Übertragung in das NÖ Raumordnungsgesetz keine Änderung der Systematik der Bauordnung erfordert.

MB zu § 68

(Stammfassung, LGBl 8200-0)

Die Zielsetzung des Bebauungsplanes soll vereinfacht werden. Ansonsten sollen die allgemeinen Bestimmungen über Bebauungspläne unverändert aus der geltenden Fassung (NÖ Bauordnung 1976) übernommen werden.

Anmerkungen

0) Die Regelungen über die Bebauungsplanung finden sich in Niederösterreich nicht - wie in anderen Ländern - im Raumordnungsgesetz, sondern in der Bauordnung.

Trotz mehrerer größerer Novellen der NÖ BauO und des NÖ ROG sind die Bestimmungen über die Bebauungsplanung bis heute nicht ins NÖ ROG übernommen worden.

1) Die frühere Pflicht zur Erlassung von Bebauungsplänen ist schon durch die Nov 1981 zur NÖ BauO 1976 beseitigt worden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist auch nicht vorgesehen, dass die Aufsichtsbeh bei Säumnis der...

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