BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 54 Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan
MB 8200-17
(zum Antrag gem § 34 LGO im Bau-Ausschuss; auszugsweise):
„...
Überschrift: Die Änderung der Überschrift dieser Bestimmung dient der Klarstellung und der Vermeidung von Missverständnissen, zumal es in Niederösterreich keinen ungeregelten Baulandbereich gibt bzw. bisher auch nicht gab. Vielmehr gibt es Bereiche, in denen ein Bebauungsplan verordnet wurde, und Bereiche, in denen kein Bebauungsplan in Geltung steht. In den letztgenannten Bereichen existieren jedoch ebenfalls gesetzliche Regelungen (z.B. § 54 NÖ Bauordnung 1996), sodass in diesem Fall nicht von einem ungeregelten Baulandbereich gesprochen werden kann.
Abs. 1: Es hat sich gezeigt, dass die Anordnung und Höhe von Hauptgebäuden lediglich auf die nächsten errichteten oder zu errichtenden Hauptgebäude Einfluss auszuüben vermögen (z.B. hinsichtlich der Belichtung der Hauptfenster) oder von diesen beeinflusst werden können und für eine sinnvolle zusammenhängende Bebauung nur die nähere Umgebung ausschlaggebend ist. Somit ist lediglich erforderlich, die Bebauung der näheren Umgebung des Baugrundstückes festzustellen, zumal durch diese Bestimmung keine Beurteilung der gestalterischen Einfüg...