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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 52 Vorbauten

MB 8200-0

Zu § 52 (bisher § 23):

Da die Bezeichnung „kleine“ Vorbauten nicht auf alle in der bisherigen Regelung angeführten Vorbauten zutrifft (Veranden, Wintergärten, Stiegenhausvorbauten) soll sie künftig entfallen. Da der seitliche und der hintere Bauwich gleich groß sind, erscheint die unterschiedliche Regelung der Zulässigkeit von Vorbauten im seitlichen und im hinteren Bauwich deregulierbar.

Die Zulässigkeit von Vorbauten über Straßenfluchtlinien soll mit der zulässigen Höhe und mit dem zulässigen Radüberstand von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern abgestimmt werden.

Die Mindestabstände zwischen Balkonen, Erkern und ähnlichen Vorbauten über Straßen und vordere Baufluchtlinien und Nachbargrundstücksgrenzen sollen vergrößert werden.

Ansonsten soll die Regelung der Zulässigkeit von Vorbauten nur präzisiert sowie geringfügig ergänzt und geändert werden.

MB 8200-3

Die bisherige Z. 4 des § 52 Abs. 1 (Ver- und Entsorgungsleitungen) wurde aus systematischen Gründen im § 49 Abs. 1 aufgenommen. Diese Leitungen können auch über Grenzen anderer Grundstücke, die nicht Verkehrsflächen sind, verlegt sein.

Die Änderung der Zitate in den Abs. 2 und 3 ergeben sich aus dem Wegfall...

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