BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 45 Europäische technische Zulassung
MB 8200-0
Siehe bei § 43 NÖ BauO 1996.
MB 8200-3
Art. 11 Abs. 3 der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte, 89/106/EWG in der Fassung 93/66/EWG, schreibt die Veröffentlichung der Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung durch die Mitgliedstaaten vor. Um dieser Anforderung nicht nur (wie schon bisher) in der Praxis nachzukommen, sondern die Umsetzung dieser Bestimmung der Richtlinie in verbindlicher Form vorzunehmen, wird hier vorgesehen, daß das Österreichische Institut für Bautechnik diese Veröffentlichung als beliehenes Unternehmen vornimmt. Da davon auszugehen ist, daß es mit dieser Aufgabe wohl auch von allen anderen Bundesländern beliehen werden wird, liegt diese Lösung auch im Interesse der Zweckmäßigkeit und Kostenersparnis.
MB u AB 8200-8
Siehe bei § 43 NÖ BauO 1996.
Anmerkungen
0) IdF der Novelle LGBl 8200-8 4. Novelle
Mit der Novelle LGBl 8200-3 1. Novelle wurden im Abs 2 folgende Sätze angefügt:
„Dem Österreichischen Institut für Bautechnik obliegt auch die Veröffentlichung der im Abs. 1 genannten Leitlinien. Es hat diese in ausreichender Zahl aufzulegen und geg...