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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 44f Berichtspflichten der Baubehörde

MB 8200-20

Zu § 44f:

Mit dieser Bestimmung wird Art. 6 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten umgesetzt. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sieht in Art. 18 Abs. 2 vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Verfahren für die Behandlung von Berichten über Gefahren und für die Überprüfung von Unfällen und Gesundheitsschäden in Zusammenhang mit CE-kennzeichnungspflichtigen Bauprodukten schaffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind entsprechende Berichte der Baubehörden erforderlich.

Anmerkungen

0) Eingefügt mit der Novelle LGBl 8200-20 14. Novelle.

1) Zu den Baubehörden und deren Zuständigkeit vgl § 2 NÖ BauO 1996.

2) In Übereinstimmung mit Art 6 der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten normiert § 44f NÖ BauO 1996 besondere Berichtspflichten der Baubehörden gegenüber dem OIB als Marktüberwachungsbehörde.

Gem Z 1 liegt eine Berichtspflicht dann vor, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Unfälle, Gesundheitsschäden und Baugebrechen durch falsch deklarierte oder mangelhafte Bauprodukte verursacht wurden.

Eine Berichtspflicht besteht gem Z 2 auch dann, wenn durch die Lagerung oder Verwendung von Baupro...

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