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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht (8. Auflage)

Tarif über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe

Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Für die Lagerung von Baustoffen und Schutt sowie für die Aufstellung von Baugeräten, Gerüsten, Container, Lademulden, Bauhütten und dergleichen, für mehr als drei Tage
je angefangenen fünf m² der bewilligten Fläche
höchstens € 5,-,
für einen Monat
mindestens aber € 30,-.
2.
Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art
je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat
höchstens € 150,-.
Die Einfriedung (Geländer, Gitter, Abschlußwand, Zierpflanzen usw.) ist innerhalb der bewilligten Vorgartenfläche aufzustellen. Beleuchtungskörper innerhalb der Einfriedung, die weder mit dem Gebäude noch mit dem Gehsteig fest verbunden sind und nicht über die bewilligte Vorgartenfläche hinausragen, sind abgabefrei.
3
Für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen
je angefangenen fünf m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat
höchstens € 25,-,
jedoch
mindestens € 50,-.
4.
Für das Auf- bzw. Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen
je begonnenem Mona...

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