BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 20 Strategische Lärmkarten
MB zu 8500-2
§§ 20 und 21 (neu):
In Umsetzung der Artikel 7 und 8 der UL-Richtlinie sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (Bundes-LärmG) legen die § 20 und 21 die erforderlichen Maßnahmen und den jeweiligen zeitlichen Rahmen zur Ausarbeitung, Überprüfung und gegebenenfalls („erforderlichenfalls“) Überarbeitung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen fest. § 20 Abs. 4 normiert dabei die Verpflichtung der betroffenen Gemeinden, auf Verlangen der Landesregierung die zur Erstellung der strategischen Lärmkarten erforderlichen Daten von Gemeindestraßen zu erheben und der Landesregierung zu übermitteln. Dies ist schon deshalb erforderlich, da in Ballungsräumen (insbesondere im Ballungsraum Wien, das sind gemäß § 11 Abs. 1 der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV) - neben dem Gemeindegebiet von Wien - die Gemeindegebiete von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Maria Enzersdorf; Mödling und Wiener Neudorf) in großem Ausmaß Gemeindestraßen betroffen sind, die von der Landesregierung bei der Erstellung der entsprechenden Lärmkarten und Aktionspläne mitzuerfassen und mitzuberücksichtigen sind.
§§ 20 A...