BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 12a Öffentliches Interesse
MB zu 8500-2
Zu § 12a (neu) - Öffentliches Interesse
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist im straßenbaurechtlichen Bewilligungsverfahren unter anderem die Frage der Notwendigkeit der Errichtung dieser Straße zu prüfen (vgl. Zl. 2004/05/0085). Die Anwendung dieses Kriteriums hat in der Praxis Schwierigkeiten bereitet, weshalb durch diese Bestimmung - bei der es sich im Wesentlichen um eine Positivierung der Judikatur des VwGH handelt - den Behörden entsprechende Richtlinien vorgegeben werden sollen.
Anmerkungen
0) Eingefügt mit Novelle LGBl 8500-2 2. Novelle.
Judikatur
1) Bei der Salzstreuung auf Straßen geraten zwei öffentliche Interessen in eine gewisse Kollision. Einerseits dient die Salzstreuung der Sicherheit des Straßenverkehrs im Winter und haftet der Straßenerhalter für durch Unterlassung der Salzstreuung verursachte Verkehrsunfälle gemäß § 1319a ABGB. Andererseits droht durch die Salzstreuung eine Schädigung der Umwelt. Unter Bedachtnahme auf den notwendigen Ausgleich zwischen den Interessen an der Sicherheit im Straßenverkehr und an der Vermeidung von Umweltschäden liegt eine unzulässige Immission iSv § 364 Abs 2 ABGB und damit ein Ersatzansp...