BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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6) NÖ Straßengesetz 1999, LGBl 8500 idF der Nov LGBl 8500-1 und 2
MB 8500-1
Allgemeiner Teil
Das Land Niederösterreich ist mit dem Bund übereingekommen, mit das Eigentum, alle sonstigen dinglichen Rechte sowie die Straßenbaulast an allen in Niederösterreich liegenden Bundesstraßen B (mit Ausnahme jener, die im Netz der Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen verbleiben) zu übernehmen.
Durch die Übernahme erwartet sich das Land Niederösterreich eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes, eine Beschleunigung des Infrastrukturausbaus am Straßensektor und dadurch bedingt eine Verbesserung der Standortqualität Niederösterreichs, eine flexiblere und nach regionalen Bedürfnissen abgestimmte Umsetzung von Straßenbauprojekten, einen größeren Entscheidungsspielraum bei Finanzierungsformen und den Entfall von Doppelgleisigkeiten in der Buchhaltung durch die Anwendung eines einheitlichen Landesverrechnungssystems.
Die durch die Straßenübernahme bedingten Gesetzesänderungen bilden (neben geringfügigen Klarstellungen für den Vollzug, grammatikalischen Richtigstellungen und Druckfehlerberichtigungen) die Schwerpunkte der 1. Novelle zum NÖ Straßengesetz 1999.
Die vom Land Niederösterrei...