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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 42 Behebung oder Änderung der Vorschreibung einer Abgabe

MB 8200-0

Zu § 42 (bisher § 15a):

Bei der Reglung der Behebung oder Änderung der Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe ist zu berücksichtigen, daß Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland der Baubehörde vor ihrer Durchführung im Grundbuch nur mehr zur Kenntnis zu bringen sind. Ansonsten sollen diese Bestimmungen nur verdeutlicht werden.

MB 8200-3

Da die Herstellung einer Einfriedung nach § 12 Abs. 1 Z. 1 zu einer Straßengrundabtretung und daher alternativ zu einer entsprechenden Ausgleichsabgabe nach § 40 Abs. 1 führen kann, ist die Behebung eines solchen Abgabenbescheids bei Nichterrichtung der Einfriedung ebenfalls vorzusehen.

MB 8200-16

Mit dem Abgabenbehördenorganisationsgesetz 2009 wird die NÖ Abgabenordnung 1977 mit außer Kraft gesetzt. Für die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Abgabenverfahren gilt am die Bundesabgabenordnung. In mehreren Landesgesetzen wird auf die Landesabgabenordnung verwiesen. Diese gesetzlichen Verweise müssen mit Wirkung vom richtig gestellt werden.

Anmerkungen

0) IdF der Novelle LGBl 8200-16.

Mit der Novelle LGBl 8200-3 1. Novelle wurde im Abs 3 der letzte Satz geändert.

Mit de...

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