BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 42 Behebung oder Änderung der Vorschreibung einer Abgabe
MB 8200-0
Zu § 42 (bisher § 15a):
Bei der Reglung der Behebung oder Änderung der Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe ist zu berücksichtigen, daß Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland der Baubehörde vor ihrer Durchführung im Grundbuch nur mehr zur Kenntnis zu bringen sind. Ansonsten sollen diese Bestimmungen nur verdeutlicht werden.
MB 8200-3
Da die Herstellung einer Einfriedung nach § 12 Abs. 1 Z. 1 zu einer Straßengrundabtretung und daher alternativ zu einer entsprechenden Ausgleichsabgabe nach § 40 Abs. 1 führen kann, ist die Behebung eines solchen Abgabenbescheids bei Nichterrichtung der Einfriedung ebenfalls vorzusehen.
MB 8200-16
Mit dem Abgabenbehördenorganisationsgesetz 2009 wird die NÖ Abgabenordnung 1977 mit außer Kraft gesetzt. Für die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Abgabenverfahren gilt am die Bundesabgabenordnung. In mehreren Landesgesetzen wird auf die Landesabgabenordnung verwiesen. Diese gesetzlichen Verweise müssen mit Wirkung vom richtig gestellt werden.
Anmerkungen
0) IdF der Novelle LGBl 8200-16.
Mit der Novelle LGBl 8200-3 1. Novelle wurde im Abs 3 der letzte Satz geändert.
Mit de...