BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 34 Periodische Überprüfung von Feuerstätten
MB 8200-0
Zu § 34 (bisher § 6 des NÖ Luftreinhaltegesetzes, LGBl. 8100-1):
Nachdem mit der Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle 1988 die landesrechtlichen Vorschriften über die Luftreinhaltung zu Bundesrecht erklärt worden sind, soweit die sich nicht auf Heizungsanlagen beziehen, und diese Ausnahme im Motivenbericht mit der Zugehörigkeit der Regelung der Heizung zum Baurecht begründet worden ist, soll die Regelung der Heizungsanlagen nun in der Neufassung der NÖ Bauordnung erfolgen. Die bisher in § 6 des NÖ Luftreinhaltegesetzes LGBL. 8100-1 enthaltene Regelung der periodischen Überprüfung von Feuerstätten von Zentralheizungsanlagen paßt am besten in den Rahmen der Überwachung des Zustandes von Bauwerken und ihres Zubehörs. Der Inhalt dieser Reglung soll mit der bisherigen im wesentlichen übereinstimmen, ihre Formulierung soll jedoch an dieses Gesetz angepaßt werden.
Zu § 34 Abs. 1:
Die zwingende Vorlage eines positiven Überprüfungsbefundes an die Baubehörde würde eine Mehrbelastung der Baubehörde darstellen.
MB 8200-3
Zu Abs 1:
Das Zitat wird zur Vermeidung von Mißverständnissen verschoben.
Durch den Verweis auf § 59 Abs. 1 soll nämlich klarg...