BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 14 Flächenwidmungsplan
MB zu Abs 1 Satz 2
(3. Nov, LGBl 8000-5)
Dadurch soll eine schon in § 12 Abs 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl 275/1968, enthaltene Regelung wieder eingeführt werden, die ausdrücklich erlaubt, für verschiedene Ebenen im Flächenwidmungsplan unterschiedliche Widmungs- und Nutzungsarten festzulegen. Das kann zB als Vorsorge für die Überbauung einer Verkehrsfläche (Verkehrsfläche - Bauland-Wohngebiet oder Bauland-Betriebsgebiet) oder die Errichtung einer Tiefgarage unter einem Park (Verkehrsfläche - Grünland-Park) in Betracht kommen. (...) Der Bezugshorizont (zB ober- und unterirdisch, Erdgeschoßzone und Obergeschosse) wird in der Legende zum Flächenwidmungsplan anzuführen sein.
MB zu Abs 2 Z 2
(17. Nov, LGBl 8000-23)
Damit wird klargestellt, dass nicht nur die natürliche Bonität des Bodens, sondern auch der Standort von bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Grünland einen ausreichenden Schutz benötigt.
MB zu Abs 2 Z 4
(6. Nov, LGBl 8000-10)
Die bisherige Rechtslage hat eine Bandbreite bei der Festlegung der Wohndichte nicht vorgesehen, was in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hat. Daher wurde in Zusammenarbeit mit einigen Ziviltech...