BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 13 Örtliches Raumordnungsprogramm
MB zu Abs 2 und 3
(8. Nov, LGBl 8000-13)
Das Entwicklungskonzept - bisher Teil der Grundlagenforschung - soll zum verbindlichen Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes werden, weil dadurch eine flexiblere Handhabung des Änderungsanlasses aufgebaut werden kann. Durch die Neufassung des bisherigen Abs 2 (Abs 3 neu) soll zum Ausdruck gebracht werden, daß es sich bei den Festlegungen im Entwicklungskonzept um die langfristige Grundsatzplanung einer Gemeinde handelt.
MB zu Abs 3 letzter Satzteil
(9. Nov, LGBl 8000-14)
Die bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes einzuhaltenden Planungsrichtlinien haben konsequenterweise auch bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten Anwendung zu finden.
MB zu § 2 Abs 5, jetzt § 13 Abs 5
(6. Nov, LGBl 8000-10) (idF 14. Nov, LGBl 8000-19)
Eine Flächenbilanz benötigt eine Gemeinde auch bei der Erlassung bzw. Änderung örtlicher Raumordnungsprogramme, die eine Baulanderweiterung vorsehen. In diesen Fällen ist die Flächenbilanz ein Bestandteil der Grundlagenforschung bzw. der Darlegung der Notwendigkeit der Änderung im Sinne des § 22 Abs. 1.
Im NÖ ROG 1976 wurde nicht der Inhalt einer Grundlagenforschung normiert,...