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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 30a Aushangpflicht

MB 8200-15

Diese Bestimmung dient der Umsetzung von Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2002/91/EG, in welchem die Pflicht zum Aushang von höchstens 10 Jahre alten Energieausweisen in Gebäuden mit großem Publikumsverkehr und mehr als 1000 m² konditionierter Netto-Grundfläche (sog. „öffentliche Gebäude“) verlangt wird, wobei nur solche Gebäude unter diese Bestimmung zu subsumieren sind, in welchen der Publikumsverkehr auf einer Fläche von mehr als 1000 m² konditionierter Netto-Grundfläche stattfindet. Dass der Begriff „Gesamtnutzfläche“ in der Richtlinie 2002/91/EG dem in dieser Bestimmung verwendeten Begriff „konditionierter Netto-Grundfläche“ entspricht, wird bereits in den Ausführungen zu den Z. 5 bis 11 dargelegt. Die Aushangpflicht besteht unabhängig von einem Verkauf oder einer Vermietung und trifft den jeweiligen Eigentümer. Die Richtlinie folgt hier dem Konzept, dass die öffentliche Hand Vorbild sein soll. Zu den Gebäuden in dieser Bestimmung können z.B. Büro und Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten oder Volksbildungseinrichtungen, Krankenanstalten oder Kuranstalten, Pensionisten- oder Pflegeheime, Veranstaltungsgebäude zählen. Durch die Aufzählung des...

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