BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 2 Verträglichkeitsprüfung bei Europaschutzgebieten
MB Allgemeiner Teil und zu § 2a, jetzt § 2
(9. Nov, LGBl 8000-14)
Aufgrund des Beitrittes Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995 sind die Vogelschutz-Richtlinie, 79/409/EWG des Rates vom über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen umzusetzen.
Neben den davon stark betroffenen Bereichen wie Naturschutz, Jagd und Fischerei sind die umzusetzenden Richtlinien auch für den Bereich der örtlichen und überörtlichen Raumordnung relevant. Eine Umsetzung im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 ist daher erforderlich.
Dabei soll eine grundsätzliche Prüfung der Naturverträglichkeit einer Widmungsmaßnahme - soweit dies aufgrund des gegebenen Abstraktionsgrades eben möglich ist - bereits im Rahmen der Grundlagenforschung durchgeführt werden.
Durch diese Bestimmungen wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Vereinbarkeit einer Raumordnungsmaßnahme mit den Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes im Rahmen der Grundlagenforschung von der verordnungserlassenden Gemeinde ...