BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 211 Schlussbestimmungen
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Das war der (Kundmachung vom ).
Art II zur Novelle 2009, LGBl 8200/7-4
Artikel I tritt nach Ablauf des Tages, an dem diese Verordnung kundgemacht worden ist, frühestens jedoch am Tage des Inkrafttretens der 9. Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 in Kraft.
Artikel I gilt nicht für Verfahren, die bereits am Tage seines Inkrafttretens bei der Baubehörde anhängig sind.