zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 206 Leitungen

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Damit sind fest verlegte Leitungen gemeint (s Abs 2).

2) Weiters muss durch Erdung und Potentialausgleichsleitungen die Gefahr des „Funkenziehens“ ausgeschlossen werden (s § 209 Abs 1 Z 4 u Anm 3 hiezu).

3) Bewegliche Brenneranschlussleitungen werden meist aus Kunststoff hergestellt.

4) S Anm 1 zu § 203 NÖ BTV 1997.

5) Zu diesem Zweck muss die Leitung mit einem Gefälle zum Lagerbehälter ausgeführt werden und bei der Sicherung gegen dessen Überfüllung auch der Inhalt dieser Leitung berücksichtigt werden.

6) In der Praxis meist 2,5 m über Niveau.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.