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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 204 Unterirdische Lagerung

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Aus Abs 2 bis 4 geht hervor, dass in § 204 NÖ BTV 1997 die Öllagerung in eingegrabenen Behältern geregelt wird; die Öllagerung in Kellerräumen regeln § 201 Abs 2 u 3 sowie § 203 NÖ BTV 1997.

2) Die doppelwandige Ausführung der einzugrabenden Öllagerbehälter und Ölleitungen sowie ihre Ausstattung mit selbsttätigen Leckanzeigegeräten werden im Interesse des Schutzes des Bodens und des Grundwassers vor einer nachhaltigen Verunreinigung im Falle des Undichtwerdens einer Behälterwand oder eines Leitungsrohres vorgeschrieben.

3) S Anm 1 zu § 203 NÖ BTV 1997.

4) Das teilweise Eingraben eines Öllagertanks, die Unterbringung des anderen Teiles in einem Vorkopfraum und die einwandige Ausführung der im Letzteren untergebrachten Ölleitungen sind nicht mehr zulässig. In der Nähe einer Wand eines Vorkopfraumes sind nämlich mehrmals Schweißnähte von Öllagerbehältern aufgerissen.

5) Das ist in Gebieten mit hohem Grundwasserstand und in (Hochwasser-) Überflutungsgebieten notwendig (s § 15 Abs 3 Z 1, 2 u 4 sowie Abs 4 NÖ ROG 1976 sowie Anm hiezu). Solche Gebiete müssen jeweils im FWPl ersichtlich gemacht werden (s § 11 Abs 1...

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