BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 202 Mindestausstattung
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Sie sind so aufzustellen bzw zu verlegen, dass Verlagerungen und Neigungen, welche die Dichtheit gefährden, ausgeschlossen sind.
2) Das sind mehrere zusammengeschlossene Lagerbehälter aus Metall oder Kunststoff.
3) Das wird bei Kunststoffbehältern der Fall sein.
4) S weiters § 206 Abs 5 u 6 NÖ BTV 1997.
5) Damit sind Flüssigkeitsstandgläser gemeint, die nicht mit Sicherungseinrichtungen gegen das Ausfließen brennbarer Flüssigkeiten ausgestattet sind.