Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 200 Brennbare Flüssigkeiten

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Flammpunkt ist die Temperatur, bei der sich die von einer brennbaren Flüssigkeit aufsteigenden Dämpfe an einer herangeführten Flamme entzünden; wenn die Zündflamme entfernt wird, brennt die Flüssigkeit nicht weiter.

2) Durch diesen Satzteil werden brennbare Flüssigkeiten von Gasen abgegrenzt.

3) RME bedeutet Raps-Methyl-Ester.

4) Das ergibt sich auch aus § 173 Abs 1 Z 2 NÖ BTV 1997. Heizöl leicht und Heizöl extra leicht gehören in die Gefahrenklasse III. Gem § 178 Abs 1 Z 1 NÖ BTV 1997 muss in der Betriebsanleitung und gem § 179 Z 3 NÖ BTV 1997 auf dem Typenschild jeder Feuerstätte angeführt werden, für welche/n Brennstoff/e sie bestimmt ist.

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