BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 191 Prüfbefund
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-5.
Mit der Novelle 2010, LGBl 8200/7-5, wurde das Zitat „ÖNORM M 7510-1“ durch das Zitat „ÖNORM M 7510-2“ ersetzt.
1) S 34 Abs 3 NÖ BauO 1996.
2) Das sind die Gegenstände der Prüfung der einwandfreien Funktion der Feuerstätte.
3) Der richtige Förderdruck des Schornsteins gehört zur einwandfreien Funktion der Feuerstätte; er kann wenn nötig durch den Einbau eines Zugreglers verbessert werden.
4) S 186 Abs 1 Z 1 NÖ BTV 1997.
5) S 186 Abs 1 Z 2 NÖ BTV 1997.
6) S 186 Abs 2 NÖ BTV 1997 sowie Anm 5 hiezu.