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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 190 Überprüfungsverfahren

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-5.

Mit der Novelle 2010, LGBl 8200/7-5, wurde in Abs 2 das Zitat „ÖNORM M 7510“ durch das Zitat „ÖNORM M 7510-2“ ersetzt.

1) Als solche kommen die nachstehend angeführten ÖNORMEN in Betracht.

2) Damit ist der in § 191 NÖ BTV 1997 geregelte Prüfbefund gemeint.

3) Die ÖNORM M 7510 regelt die gesamte Überprüfung der Feuerstätte. IdR wird heutzutage der Abgas(wärme)verlust mit Hilfe eines Mikroprozessors am Messgerät ermittelt.

4) S Definition in § 1 NÖ BTV 1997.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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