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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 188 Überprüfungsperiode

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-3.

Mit der Novelle 2009, LGBl 8200/7-3, wurde in Abs 1 die Wortfolge „von mehr als 26“ durch „ab 20“ ersetzt.

1) Gesetzliche Grundlage dieses Abschnitts ist § 34 Abs 5 NÖ BauO 1996. Zum Begriff der Feuerstätte s Anm 1 zu § 79 NÖ BTV 1997. Zu Feuerstätten mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und Prozesswärmeerzeugern s Anm zu § 185 NÖ BTV 1997.

2) Hiemit sind auch raumluftunabhängige Feuerstätten (Außenwandthermen ua) gemeint.

3) Zum Begriff s § 58 Abs 1 NÖ BauO 1996 sowie Anm 1 hiezu.

4) S Definition in § 59 Abs 1 vierter Satz NÖ BauO 1996.

5) Damit sind große Warmwasserbereiter in Spitälern, Heimen oder anderen Anstalten, nicht aber Prozesswärmeerzeuger, gemeint.

6) Gem § 60 NÖ BauO 1996 ist jeder Betreiber (nicht immer der Eigentümer) einer Feuerstätte verpflichtet, diese Überprüfung zu veranlassen. Diese liegt auch in seinem Interesse, weil sie ihm zu einem möglichst sparsamen Brennstoffverbrauch verhilft.

7) Hier sind Heizkessel ua Feuerstätten iSd Anm 4 gemeint.

8) Die Überprüfung im Rahmen der erstmaligen Inbetriebnahme erscheint zur Kontrolle der richtigen Einstellung der Feuerstätte erforderlich. Diese besorgt manchmal ein V...

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