Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 186 Feuerstätten für gasförmige und für flüssige Brennstoffe

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Rechtsgrundlagen dieses Abschnitts sind § 43 Abs 1 Z 6 u Abs 3 sowie § 58 Abs 2 Z 2 u 4 NÖ BauO 1996. S auch § 60 NÖ BauO 1996.

2) Gem § 178 Abs 1 Z 1 NÖ BTV 1997 muss jeder Feuerstätte eine technische Dokumentation beigegeben werden, welche Angaben enthalten muss, wie die Feuerstätte bestimmungsgemäß zu betreiben ist. Die Beachtung dieser Betriebsanleitung (Verwendung des vorgesehenen Brennstoffs, richtige Brennereinstellung etc) genügt idR (auf die Dauer der durchschnittlichen Brauchbarkeit des Heizkessels oder Warmwasserbereiters) für die Einhaltung der nachstehend festgelegten Grenzwerte. Die Bestimmungen des 31. Abschnitts sollen das erleichtern. Die periodische Überprüfung der Feuerstätten regelt der 30. Abschnitt.

3) S Anm 1 zu § 79 NÖ BTV 1997, aber auch § 187 NÖ BTV 1997. Zu Feuerstätten mit mehr als 400 kW Nennwärmeleistung und Prozesswärmeerzeugern s Anm zu § 185 NÖ BTV 1997.

4) Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist periodisch nach den §§ 188 ff NÖ BTV 1997 zu überprüfen. Zu Feuerstätten für feste Brennstoffe s Anm 2 zu § 176 NÖ BTV 1997.

5) S Definition § 1 NÖ BTV...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.