BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 179 Typenschild
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) S Anm 1 zu § 79 NÖ BTV 1997. Diese Bestimmung gilt auch für Einzelöfen.
2) Da die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland Einwendungen gegen die Erstfassung vom Oktober 1997 erhoben haben, wurden die Anforderungen an das Typenschild jeder Feuerstätte aus Anhang III, Pkt 2 der RL 90/396/EWG idF RL 93/68/EWG (s § 210 Z 4 u 6 NÖ BTV 1997) übernommen.