BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 178 Technische Dokumentation
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) S Begriff Anm 1 zu § 79 NÖ BTV 1997. Diese Bestimmung gilt auch für Einzelöfen. Aus Art 1 der „Wirkungsgrad-RL“ der EU und aus § 175 NÖ BTV 1997 ist abzuleiten, dass auch diese Bestimmung nur für Feuerstätten mit 4 bis 400kW Nennwärmeleistung gilt. S Anm 1 zu § 175 NÖ BTV 1997.
2) Die Zusammenstellung dieser Dokumentation ist Aufgabe des Herstellers oder des Importeurs der Feuerstätte. Jedem Kaufinteressenten ist zu empfehlen, die Vollständigkeit und Verständlichkeit der Dokumentation zu überprüfen.
3) Die Kenntnis und Beachtung der Betriebsanleitung ist wichtig für die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte und des Wirkungsgrads, der bei manchen Feuerstätten noch günstiger ist als vorgeschrieben. Das setzt aber eine - auch für Laien - verständliche Formulierung voraus, die manchmal noch zu wünschen übrig lässt. In der Anleitung zum Betrieb einer Festbrennstoff-Feuerstätte ist die - möglichst genaue - Angabe der Brennstoffe, für die sie geeignet ist, besonders wichtig. Bisherige Beschwerden über Rauchgasbelästigung waren oft durch die Verwendung ungeeigneter Brennstoffe ua Bedienungsfehler be...