Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 173 Zulässige Brennstoffe

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-1.

Mit der Novelle 2003, LGBl 8200/7-1, wurde in Abs 1 Z 2 lit a nach dem Wort „leicht“ das Wort „(Gasöl)“ eingefügt; in Abs 1 Z 2 lit b wurde nach dem Wort „leicht“ das Wort „(Schweröl)“ eingefügt.

1) Mit diesem Verordnungsteil werden die in § 210 Abs 1 Z 1, 2 u 4 bis 8 angeführten Richttlinien, die „Energiesparvereinbarung“ (zwischen Bund u Ländern, LGBl 8206) sowie die (Länder-)Vereinbarung über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen, LGBl 8208, umgesetzt.

2) Rechtsgrundlage dieses Abschnitts ist § 61 Abs 2 NÖ BauO 1996.

3) S Anm 1 zu § 79 NÖ BTV 1997. Die Bestimmungen des § 173 NÖ BTV 1997 gelten für Öfen, Heizkessel und Warmwasserbereiter ohne Beschränkung auf einen Wärmeleistungsbereich.

4) Im Fall der Feststellung der (wiederholten) Missachtung einer Bestimmung der §§ 173 f NÖ BTV 1997 hat die Baubehörde dem Betreiber der Feuerstätte die Verwendung des unzulässigen Brennstoffs nach § 61 Abs 4 NÖ BauO 1996 mit Bescheid zu verbieten und die Befolgung dieses Verbots mit Strafen, eventuell auch mit Hilfe der Vollstreckungsbehörde, zu erzwingen.

Serienmäßig hergestellte und nach den §§ 188 ff NÖ BTV 1997 geprüfte Feuerstät...

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