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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 160 Fußböden

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Bei kleinen Garagen erscheint das Auffangen von allenfalls ausfließendem Öl oder Benzin in einer Rinne vor dem Tor oder in einer großflächigen Wanne oder Mulde zweckmäßiger als in einem Sammelschacht, weil es - bei guter Durchlüftung - in der flachen Wanne oder Mulde leichter verdunsten kann und daher die Dauer einer allfälligen Explosionsgefahr und/oder Geruchsbelästigung geringer ist.

2) Gleichbedeutend mit „Sammelschächten“.

3) Diese Bestimmung dient dem Schutz des Bodens und des Grundwassers vor einer - unter der Garage schwer behebbaren und daher eher nachhaltigen - Verunreinigung durch allenfalls ausfließendes Öl oder Benzin. Wenn der Boden einer nicht überdachten Abstellanlage für Kfz befestigt wird, dann ist darauf zu achten, dass etwa abfließendes Öl oder Benzin nicht in einen Kanal oder in ein offenes Gewässer gelangen kann (Rinne zu Sammelschacht). Der Boden einer solchen Abstellanlage kann aber auch mit Rasensteinen befestigt und damit mehr Grün im bebauten Gebiet erhalten werden. Wenn dort einmal Öl oder Benzin ausfließt, dann kann und muss dort der Boden ausgetauscht werden.

4) Damit ist bituminöser Walz- od...

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