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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 157 Rampen

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Das kommt vor allem in Tief- und Parkgaragen in Betracht.

2) Als gleichwertiges Abweichen iSd § 2 NÖ BTV 1997 kommt die Beheizung des Rampenbodens (ähnlich einer Fußbodenheizung) in Betracht.

3) Diese Neigung hängt von der Beschaffenheit der Oberfläche ab und beträgt idR bei Beton und Asphalt 0,5 % und bei einer Pflasterung 1 %.

4) Wenn solche Wände zu den Umfassungen von Brandabschnitten gehören, die in § 166 NÖ BTV 1997 vorgeschrieben sind, dann müssen sie als Brandwände ausgeführt werden.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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