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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 155 Anzahl der Stellplätze

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-5.

Mit der Novelle 2003, LGBl 8200/7-1, wurde in Abs 1 Z 8 nach dem Wort „Einkaufszentren“ die Wortfolge „und Fachmarktzentren“ eingefügt.

Mit der Novelle 2010, LGBl 8200/7-5, wurde in Abs 1 Z 7 das Wort „Kaufhäuser“ durch die Wortfolge „Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 750 m²“ ersetzt; in Abs 1 Z 8 wurde die Wortfolge „Einkaufszentren und Fachmarktzentren“ durch die Wortfolge „Handelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 750 m²“ ersetzt. Außerdem wurde Abs 2 neu gefasst.

1) Der 25. Abschnitt ist an die Stelle der NÖ GaragenV, LGBl 8200/3-1, getreten. Seine gesetzlichen Grundlagen sind § 63 Abs 1 u § 64 Abs 4 NÖ BauO 1996.

Der in § 64 Abs 1 NÖ BauO 1996 definierte Sammelbegriff umfasst sowohl Garagen als auch Abstell-(= Privatpark-)plätze im Freien. S auch§ 113 Abs 2 NÖ BTV 1997.

2) S Definition in § 64 Abs 1 NÖ BauO 1996.

3) Die folgenden Verwendungszwecke und Stellplatzzahlen wurden aus § 1 Abs 1 der NÖ GaragenV, LGBl 8200/3-1, übernommen. Die Stellplatzzahlen sind Mindestzahlen; ihre Überschreitung ist zulässig.

Bezgl anderer Kfz und Gebäude mit anderen Verwendungszwecken s Abs 3. Die Herstellung von...

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