BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 145 Stehplätze
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Das kommt vorwiegend in Theatern und Konzertsälen vor; auf Tribünen im Freien werden die Abs 1 u 2 als Erfordernisse der Sicherheit von Personen anzuwenden sein.
2) Auf Tribünen im Freien wird eine Vorsorge für das geordnete Verlassen am Ende jeder gut besuchten Veranstaltung, aber auch bei Schlechtwetter und im Fall einer erheblichen Störung der Veranstaltung als Sicherheitserfordernis zu verlangen sein.