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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 144 Sitzplätze

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) In erster Linie muss darauf geachtet werden, dass das - idR von der Gewerbebehörde oder der Veranstaltungsbehörde bescheidmäßig festgelegte - Fassungsvermögen des Veranstaltungsraums nicht durch die Aufstellung zu vieler Tische und/oder Sessel (oder Bänke) überschritten wird; ansonsten muss mit der Beeinträchtigung des Aufsuchens und Verlassens vieler Sitzplätze - insb des Verlassens im Gefahrenfall - gerechnet werden. Reihenweise miteinander verbundene, aber nicht am Boden befestigte Sitze können verschoben werden, wodurch stellenweise die in Abs 2 vorgesehene Durchgangsbreite unterschritten wird.

2) Diese Mindestbreite setzt wohl die Befestigung der Sitzreihen am Boden voraus.

3) Somit darf keine Sitzreihe mehr als 21 Sitzplätze enthalten.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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