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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 137 Verwendungszweck

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-2.

Mit der Novelle 2007, LGBl 8200/7-2, wurde Abs 2 neu eingefügt. Abs 2 (alt) wurde zu Abs 3. In Abs 3 (neu) trat anstelle des Zitats „Abs. 2“ das Zitat „Abs. 1 und 2“; in Abs 3 (neu) Z 1 wurde das Wort „und“ durch einen Beistrich sowie in Z 2 der Punkt durch das Wort „und“ ersetzt und eine neue Z 3 angefügt.

1) Demnach kann ein Speisesaal eines Hotels, ein Turnsaal mit Zuschauertribüne oder ein Mehrzwecksaal in einem Pfarrhof oder Bürogebäude ein Raum für eine größere Menschenansammlung sein, für den und dessen Zu- und Ausgänge die folgenden Bestimmungen gelten (nicht aber für das Gesamtgebäude).

2) S NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl 7070-0.

3) Diese Anzahl wurde aus § 75 Abs 5 u § 76 Abs 1 NÖ BauO 1976 übernommen und gilt seit 1970 als Untergrenze einer größeren Menschenansammlung.

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