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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Dokumentvorschau
Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 134 Sicherheitsstiegenhäuser

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Die Definition dieses Begriffs ist aus den folgenden Anforderungen abzuleiten.

2) S Anm zu § 4 NÖ BTV 1997.

3) S Anm 3 zu § 133 NÖ BTV 1997.

4) Gemeint ist hier: ... zum Schutz gegen das Eindringen von Rauch in das Stiegenhaus.

5) S Anm 17 zu § 72 NÖ BTV 1997.

6) Der Antrieb der Brandrauchabzugsöffnung kann wie die in § 136 Abs 2 NÖ BTV 1997 geregelte Sicherheitsbeleuchtung entweder durch Akkumulatoren oder durch ein Notstromaggregat mit Energie versorgt werden.

7) S Anm 3 zu § 133 NÖ BTV 1997.

8) Jeder Rauchabschnitt muss vom/von den anschließenden durch eine brandhemmende Tür getrennt und durch eine eigene Leitung belüftet werden.

9) Das Anspringen der Druckbelüftungsanlagen wird von einem Rauchmelder ausgelöst; zugleich wird die Luftzufuhr durch eine andere Lüftungsanlage abgeschaltet. S auch § 136 Abs 3 NÖ BTV 1997 u Anm hiezu.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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