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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 130 Fensterbrüstungen, Loggien und Balkone

Anmerkungen

0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.

1) Nur an diesen Stellen sind bei Hochhäusern „französische Fenster“ zulässig, deren Unterkanten weniger als 1 m vom Fußboden entfernt sind und die auch kein Fensterbrett haben. Terrassen gibt es auf Hochhäusern vor zurückgesetzten Geschoßen.

2) Das gilt bei Hochhäusern für alle Geschoße und wohl auch für Terrassenbrüstungen.

3) Auskragende Bauteile hängen konstruktiv mit der jeweils anschließenden Decke (manchmal auch Wand; s Anm 11 zu § 127 NÖ BTV 1997) zusammen. Sie müssen also idR brandbeständig sein.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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