BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 121 Klosette
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-1.
Mit der Novelle 2003, LGBl 8200/7-1, entfiel in der Überschrift die Wortfolge „für behinderte Menschen“; in Abs 2 wurde nach dem Wort „Klosetträume“ die Wortfolge „für behinderte Menschen“ eingefügt.
1) S 118 Abs 1 NÖ BTV 1997, aber auch die Einschränkungen in Abs 2 u 3.
2) Damit soll für den Fall vorgesorgt werden, dass ein Behinderter zu Boden fällt und sich nicht mehr allein aufrichten kann.
3) Diese sind in erster Linie für Rollstühle, in zweiter Linie aber auch für andere Gehhilfen gedacht.