BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 117 Kleinbauwerke
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-3.
Mit der Novelle 2009, LGBl 8200/7-3, entfliel nach dem Wort „Brandschutz“ der Beistrich und das Wort „Wärmeschutz“.
1) Bei Kleinbauten erscheint idR der Brandschutz wegen der geringen Brandbelastung und der Schallschutz wegen des Verwendungszwecks entbehrlich; in den Ausnahmefällen sind die speziellen Anforderungen jeweils von § 114 NÖ BTV 1997 abzuleiten.