BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 86 Einleitung in Schornsteine
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-0.
1) Hier ist ein Schornsteinzug gemeint.
2) Im Fall der Verstopfung eines Schornstein(zugs) oder bei ungünstigen Zugverhältnissen (zB bei Niederdruckwetter; s auch Anm 2 zu § 83 NÖ BTV 1997) könnte Abgas aus einem anderen Geschoß oder einer anderen Wohnung oder Betriebseinheit durch eine Feuerstätte, ein undichtes Verbindungsstück oder einen undicht verschlossenen Anschluss in einen Raum gelangen, dessen Benützer keinen Einfluss auf den Betrieb der Feuerstätte hat, aus der dieses Abgas stammt, und daher - weil er es nicht wahrnehmen kann - nicht rechtzeitig darauf reagieren kann. Das könnte den Tod des Betroffenen zur Folge haben.
3) S 81 Abs 2 NÖ BTV 1997 u Anm hiezu.