BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 85 Wärmedurchlaßwiderstand
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-0.
1) Der Wärmedurchlasswiderstand (U-Wert) des Schornsteines ist wichtig für seine Zugwirkung (thermischer Auftrieb). Die angegebenen Werte wurden an die Erfordernisse heutiger Feuerstätten, insb Feuerstätten für Zentralheizungen mit niedrigen Abgastemperaturen und geringen Abgasmasseströmen angepasst. Der Wärmedurchlasswiderstand eines Schornsteins ergibt sich aus der Konstruktion und lässt sich bei Kenntnis der Wärmeleitfähigkeiten berechnen.
2) Das gilt für Wangen gegen beheizte Räume und für Zungen zwischen Rauchfangzügen.
3) S Anm 8 zu § 81 NÖ BTV 1997.