Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 16 Anzeigemöglichkeit

Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

MB zu MB 8200-0

Zu § 16 (bisher § 94):

Die in § 14 Z. 2, 4, 5 und 8 angeführten Bauvorhaben bedürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen einer Baubewilligung. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nicht immer für jedermann leicht feststellbar. Daher soll dem Bauherrn (und den von diesem herangezogenen Fachleuten) die Möglichkeit geboten werden, durch eine Bauanzeige – mit so einfachen Beilagen wie bei den pflichtgemäßen Bauanzeigen – die Entscheidung der Baubehörde über die Notwendigkeit einer Baubewilligung einzuholen. Durch die Umwandlung der bisherigen Anzeigepflicht in solchen Fällen in eine Anzeigemöglichkeit sollen die Baubehörde entlastet werden. …

Wenn der Bauherr (auf Vorschlag des Planverfassers oder des zur Ausführung des Vorhabens herangezogenen Fachmannes) zur Auffassung kommt, daß eine der in § 14 Z. 2, 4, 5 und 8 angeführten Voraussetzungen der Bewilligungspflicht nicht zutrifft, dann kann er das Vorhaben ohne Bauanzeige ausführen. Wenn er (bzw. der Planverfasser oder der zur Ausführung des Vorhabens herangezogene Fachmann) sich dabei irrt, dann muß die Baubehörde die Ausführung des Vorhabens – zumindest bis zur Entscheidung über den Antra...

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