BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 75 Verglasungen
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-5.
Durch die Novelle 2003, LGBl 8200/7-1, wurde Abs 3 angefügt.
Durch die Novelle 2010, LGBl 8200/7-5, wurde Abs 1 neu gefasst.
1) Hiefür kommt etwa Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder splitterbindendes Verbundsicherheitsglas (VSG) in Betracht.
2) Stürze gegen unbehandelte und ungesicherte Glasbauteile führten schon oft zu schweren Körperverletzungen.
3) Abs 1 wurde durch die Novelle 2010, LGBl 8200/7-5, neu gefasst. Abs 1 entspricht bis auf den letzten Aufzählungspunkt § 27 Abs 1 NÖ BTV 1997 (betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser).
4) Abs 2 entspricht mit Ausnahme des letzten Satzes § 27 NÖ BTV 1997 (betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser).
5) Abs 3 entspricht § 27 NÖ BTV 1997 (betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser).