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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 61 Dacheindeckung

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) § 61 NÖ BTV 1997 entspricht wörtlich § 16 NÖ BTV 1997 (betreffend Ein- und Zweifamilienhäuser). S Anm zu § 16 NÖ BTV 1997.

2) Vorgeschrieben ist also eine „harte“ Dachdeckung (nicht Holzschindeln, Schilf oder Stroh). S aber auch § 2 NÖ BTV 1997.

3) S 50 u 51 NÖ BTV 1997. Gebäude mit Giebeln über der gesamten Straßenfront sowie der gesamten Hof- oder Gartenfront und mit traufenseitigen Brandwänden an den Grundstücksgrenzen kommen vor allem in Altortsgebieten vor.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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