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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 14 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

MB zu 8200-0

...

Die Diskussionen ergaben einen Trend zur Beschränkung der Bewilligungspflicht auf traditionelle Bauvorhaben, deren Ergebnisse Bauwerke oder deren Änderungen sind.

Zu Z. 1:

Als Zu- oder Umbau [siehe jedoch AB] kommt auch eine Abweichung von einem bereits bewilligten Projekt in Betracht.

Zu. Z. 2:

Als bauliche Anlagen kommen in diesem Zusammenhang auch die bisher gesondert angeführten Einfriedungen gegen Parks (nicht mehr gegen Grüngürtel) und Werbeanlagen in Betracht.

Zu Z. 3:

Die unbedingte Bewilligungspflicht für Einfriedungen soll auf solche beschränkt werden, die am Rande des Baulandes gegen öffentliche Verkehrsflächen errichtet werden; dort kann die Baubewilligung (vor der Erlassung des Bebauungsplanes) Anlaß für die Festlegung einer Straßenfluchtlinie und (wenn die Straßenfluchtlinie nicht an der straßenseitigen Grundstücksgrenze verläuft) für die Vorschreibung einer Straßengrundabtretung sein; dort ist auch auf das Ortsbild (die optische Harmonie der Umgebung) zu achten. Andere Einfriedungen können unter die Z. 2 fallen.

Zu Z. 4:

Wenn die hier angeführten Voraussetzungen zutreffen, bedarf auch die Abweichung von einem bew...

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