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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

8. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1886-9

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Pallitsch/Pallitsch/Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 59 Dachkonstruktion

Anmerkungen

0) IdF LGBl 8200/7-0.

1) S Definition in § 4 Z 9 NÖ BauO 1996 sowie die Anm dazu.

2) Nach § 53 Abs 2 NÖ BTV 1997 dürfen in Gebäuden mit 3 oder 4 Hauptgeschoßen die Decken hochbrandhemmend ausgeführt werden, nach § 53 Abs 3 NÖ BTV 1997 ist bei Gebäuden mit 1 oder 2 Hauptgeschoßen (Reihen-und Kleinwohnhäuser) auch das nicht unbedingt erforderlich. Holzdecken kommen sowohl in Wohngebäuden als auch in Betriebsgebäuden vor, häufig in waldreichen Regionen. Ganz aus Holz werden jetzt häufig (ein- oder zweigeschoßige) Ein- und Zweifamilienhäuser, Kleinwohnhäuser sowie (ein oder zweigeschoßige) land- u forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude errichtet.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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