BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 55 Fußböden und Fußbodenbeläge
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-0.
1) Hier ist die Möglichkeit gemeint, den Fußbodenbelag leicht und wirksam zu reinigen; das ist zB in Spitälern und Lebensmittel produzierenden oder verarbeitenden Betrieben wichtig.