BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 42 Belüftung von Nebenräumen
Anmerkungen
0) Id Stammfassung LGBl 8200/7-0.
1) Das ist wichtig für die Vermeidung unerwünschter Gerüche u Feuchtigkeit in Arbeitsküchen (das sind kleine Küchen, die Erwachsenen viele Schritte ersparen sollen, dafür aber als Aufenthaltsräume - insb für Kleinkinder - ungeeignet sind) sowie Bade- u Klosetträumen, besonders wichtig aber für Nebenräume, in denen raumluftabhängige Feuerstätten (Heizkessel, Warmwasserbereiter oder Kombithermen) aufgestellt werden sollen. S 39 NÖ BTV 1997.