BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 31 Allgemeines
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-0.
1) Für den Fall, dass in ein Ein- oder Zweifamilienhaus eine Klimaanlage, eine Warmluftheizung oder eine andere raumlufttechnische Anlage eingebaut wird, erscheint die Anwendung der Vorschriften dieses Kapitels auf diese Anlage empfehlenswert, für andere Gebäude wird die Anwendung der analogen § 95 bis 97 in § 98 NÖ BTV 1997 vorgeschrieben.