BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
8. Aufl. 2012
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§ 27 Verglasungen
Anmerkungen
0) IdF LGBl 8200/7-5.
1) Abs 1 wurde mit der Novelle 2010, LGBl/7-5, eingefügt; die bisherigen Abs 1 u 2 erhielten die Bezeichnung Abs 2 u 3.
2) Von dieser Bestimmung sieht § 43 Abs 1 NÖ BTV 1997 unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme auf ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers vor.
3) Dieser Abs wurde mit der Novelle 2001, LGBl 8200/7-1, eingefügt.